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Beurteilung

Wie lange haben Lehrende Zeit Prüfungen zu beurteilen und die Note einzutragen?

Die Lehrenden haben vier Wochen Zeit eine Note einzutragen. Dies gilt sowohl für Prüfungen als auch für prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen. Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt entweder der Abgabetermin oder falls es keinen gibt, der Zeitpunkt der Abgabe.​

Habe ich die Möglichkeit Einsicht in meine Prüfung und die Beurteilung zu erhalten?

Ja, du kannst nach einer Benotung deine Prüfungsleistungen (nach Terminvereinbarung) einsehen. Lehrende müssen die Unterlagen 6 Monate aufheben und lagern. Einen Antrag auf Aufhebung der Beurteilung der Note kann aber nur innerhalb 2 Wochen ab Beurteilung gestellt werden.

Steht mir ein Rechtsmittel gegen eine Beurteilung zu?

Gegen eine Beurteilung eine Prüfung ist prinzipiell kein Rechtsmittel zulässig.

Sofern bei der Beurteilung der Prüfung einen schweren Mangel aufweist, kannst du einen Antrag dein Prüfungsergebnis mit Bescheid aufheben zu lassen. 

Wo reiche ich einen Antrag auf Aufhebung der Beurteilung ein und an welche Fristen bin ich gebunden?

Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Beurteilung einzubringen und in diesem ist der schwere Mangel auf dem die Beurteilung basiert glaubhaft darzulegen. Der Antrag ist beim zuständigen monokritischem Organ einzureichen. Diese ist gemäß § 14 Abs 2 der Satzung der PH Wien prinzipiell die/der Vizerektor/in für Lehre und Studieren. Aufgrund der derzeitigen Delegierungsverordnung vom des Rektorats vom 9.1.2024 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt am 11.1.2024) wurde diese Aufgabe auf den für das Fach jeweils zuständige/n Institutsleiter/in übertragen. 

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Im Ergebnis bedeutet dass für dich folgendes: Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Institutsleiter einzubringen und muss den schweren Mangel der Beurteilung glaubhaft darlegen.

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