Beurlaubung
Was genau bedeutet es „beurlaubt“ zu sein im Studium?
Beantragt man eine Beurlaubung, kann man das Studium aussetzen für ein Semester oder ein gesamtes Studienjahr das Studium aussetzen. Die Zeit der Beurlaubung wird nicht auf deine Studiendauer angerechnet - beginnt deine Beurlaubung zB mit Ende des 2. Semesters fängst du nach der Beurlaubung regulär mit dem 3. Semester wieder an. Während der Beurlaubung ist lediglich der ÖH-Beitrag zu bezahlen, eventuell bereits anfallende Studiengebühren sind währen der Beurlaubung nicht zu bezahlen. Bitte beachte, dass währen deiner Beurlaubung KEINE Leistungen in deinem Studium erbracht werden dürfen.
Welche Gründe gibt es für eine Beurlaubung?
Das Hochschulgesetz (HG) legt im § 58 Abs 1 fest, welche Gründe vorliegen können um eine Beurlaubung beantragen zu dürfen:
- Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
- Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
- Schwangerschaft
- Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten
- Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
- Besondere familiäre oder berufliche Ereignisse
- Andere wichtige Gründe ohne eigenes Verschulden, welche eine Unterbrechung des Studiums rechtfertigen
Welche Fristen sind für den Antrag auf Beurlaubung einzuhalten?
Die Beurlaubung ist bis längstens zum Beginn des jeweiligen Semesters zu beantragen. Bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt eines gesetzlichen Beurlaubungsgrundes kann die Beurlaubung bis längstens zum Ende der Nachfrist des jeweiligen Semesters beantragt werden.
Für wie lange kann eine Beurlaubung beantragt werden?
Eine Beurlaubung kann für ein Semester oder ein gesamtes Studienjahr beantragt werden.
Wie kann ein Antrag zur Beurlaubung gestellt werden?
Dafür muss der zuständige Antrag ausgefüllt werden, der in dem jeweiligen Institut abgegeben und bestätigt werden muss. Beim Antragsformular ist nur die erste Seite einzureichen. Das Antragsformular findest du hier: Antrag auf Beurlaubung