Annerkennungen
Wo und bis wann muss die Anerkennung beantragt werden?
Für Anerkennungen müssen alle erforderlichen Dokumente an die Abteilung Prüfung und Studien per Email (a.sup@phwien.ac.at) übermittelt werden.
Anerkennungen, die vor Studienbeginn erworben wurden, müssen in den ersten zwei Semestern beantragt werden.
Welche Unterlagen brauche ich für eine Anerkennung und wie gehe ich vor?
Für die Anerkennung brauchst du einerseits das Curriculum oder den Lehrplan der abgeschlossenen Ausbildung, von der du dir was anrechnen lassen möchtest. Dort markierst du die Stellen, die deine anzuerkennenden Lehrveranstaltungen der PH Wien begründen.
Wenn du das erledigt hast sendest du
- das markierte Curriculum oder den Lehrplan der abgeschlossenen Ausbildung,
- den Antrag von PH Online,
- das Zeugnis / die Bestätigung, dass du diese Ausbildung oder Vorstudium abgeschlossen hast an die Abteilung Studien und Prüfungen.
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Eine Schritt für Schritt Anleitung inkl. Screenshots findest du in diesem Leitfaden der PH-Wien.
Von welcher Bildungseinrichtung sind Anerkennung zulässig?
Laut dem Hochschulgesetz §56 (1) ist eine Anerkennung an folgenden Bildungseinrichtungen zulässig:
1. an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,
2. in Studien an einer anerkannten inländischen Bildungseinrichtung, deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert,
3. an einer berufsbildenden höheren Schule, in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen Fächern,
4. an einer höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen Fächern,
5. an allgemeinbildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen sowie in sportlichen und sportlich-wissenschaftlichen Fächern oder
6. an österreichischen Konservatorien mit Öffentlichkeitsrecht.
Weiters ist auch geregelt, dass die an einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung eines EU- oder EWR-Staates für ein Fach abgelegten Prüfungen für das gleiche Fach im weiteren Studium desselben Studiums an einer anderen inländischen Universität jedenfalls anzuerkennen sind, wenn die ECTS-Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen.
An wen kann ich mich wenden, wenn die Anerkennung nicht genehmigt wird?
Die Abteilung Studien und Prüfungen meldet dir meist genau zurück, warum ein Antrag nicht genehmigt wurde und es kann, wenn Fehler aufgetreten sind, ein neuer Antrag gestellt werden.
Du kannst jederzeit nochmal Rückfragen bei der Abteilung Studien und Prüfungen stellen oder wir als Hochschulvertretung können dir bei Fragen weiterhelfen. Wende dich dafür bitte an bipol@hvphwien.at.
Es gilt jedenfalls darauf zu achten, dass es sich bei der abgeschlossenen Ausbildung um eine solche handelt, wie sie in der Frage „Von welcher Bildungseinrichtung sind Anerkennungen zulässig?“ beschrieben sind.