FAQ

Unsere Allgemeinen FAQ

STEOP

Die StEOP umfasst 10 ECTS. Das entspricht einem Workload von 250 Stunden.

Sie besteht aus 5 Teilen. Bei der LV-Beschreibung in PH Online steht bei all diesen Lehrveranstaltung in Klammer [STEOP] dabei.

Das kommt darauf an, welcher Teil der StEOP nicht positiv absolviert wurde:

Ringvorlesung: Du darfst die Prüfung 3 mal wiederholen, wobei die letzte Wiederholung vor einer Kommission stattfindet.

SE/UE: Laut Satzung der PH Wien müssen negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen durch neuerliche Absolvierung wiederholt werden.

Wenn du die StEOP nicht bestehst, bist du über die 20 ECTS-AP neben der StEOP gesperrt. Das heißt, dass du bei der Anmeldung im nächsten Semester keine LVs über diese 20 ECTS, die du im vorigen Semester gemacht hast, belegen kannst.

Falls du Schulpraktikum/Coaching 1 nicht pos. absolviert hast musst du dieses im nächsten Semester noch einmal machen und kannst erst im darauffolgenden Semester das Schulpraktikum/Coaching 2 machen, da sie einer Voraussetzungskette unterliegen.

Dann erlischt die Zulassung zum Studium. Eine neuerliche Zulassung ist erst im drittfolgenden Semester möglich. Bsp.: die Zulassung erlischt im WiSe 2020/21, dann ist die neuerliche Zulassung erst im SoSe 2021/22 möglich.

Ja, im Semester wird ein Workload von 30 ECTS empfohlen. Die Differenz dieser 30 ECTS und der StEOP (10 ECTS) können vorgezogen werden. Du kannst also 20 ECTS noch vor Abschluss der StEOP absolvieren.
Nein, gibt es nicht. Es obliegt den Lehrenden, wie sie die Prüfungen gestalten.

Lehrveranstaltungen

Es gibt Seminare, Übungen und Vorlesungen.

Der größte Unterschied ist die Maximalteilnehmer*innenanzahl. In Übungen sind max. 15, in Seminaren max. 27 und bei Vorlesungen > 300 Studierende zugelassen. Zudem sind Seminare und Übungen prüfungsimmanent und Vorlesungen nicht prüfungsimmanent. Die Gruppengröße kann aber auch – je nach Ressourcen der PH Wien vergrößert werden.

In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen kann es nicht nur einen Prüfungsvorgang (Prüfung am Ende des Seminars) geben, sondern die zu erbringende Leistung teilt sich in mehrere Teilleistungen (z. B.: Anwesenheit, Portfolio oder Seminararbeit am Ende der Lehrveranstaltung abzugeben). Welche Aufgaben zu erbringen sind, erfährst du in der ersten Einheit der Lehrveranstaltung oder bereits im Vorfeld über PH Online (Lehrveranstaltungsbeschreibung). 

Die generelle Anwesenheitspflicht (Stand April 2024) liegt bei 100%. Es sei denn die Lehrveranstaltungsleitung verlangt weniger. In begründeten Ausnahmefällen (zB Krankheit) darfst du aber jedenfalls fehlen! Um in diesem Fall das Seminar/die Übung positiv abschließen zu können, darfst du so of fehlen, dass du noch auf 60% Anwesenheit kommst.

Grundsätzlich muss der oder die Lehrveranstaltungsleiter*in laut Satzung der PH Wien die verlangte Anwesenheitspflicht bereits im Vorfeld via PH Online (Lehrveranstaltungsbeschreibung) bekannt geben.

Anwesenheitspflicht bei pädagogisch-praktischen Studien (Praktikum):

Hier gilt eine generelle Anwesenheitspflicht von 100%. In begründeten Ausnahmefällen* (zB Krankheit) darfst du aber jedenfalls fehlen. Um in diesem Fall das Praktikum positiv abschließen zu können, darfst du so oft fehlen, dass du noch auf 80% Anwesenheit kommst.

Anwesenheitspflicht bei Begleitlehrveranstaltungen von pädagogisch-praktischen Studien:

Auch hier gilt eine generelle Anwesenheitspflicht von 100%, es sei denn, der/die LV-Leiter*in verlangt weniger von den Studierenden. Für Begleitlehrveranstaltungen der pädagogisch-praktischen Studien können die Lehrenden eine Anwesenheitsverpflichtung in einem Korridor zwischen 80% – 100% festlegen (laut Satzung PH Wien, Stand April 2024). In begründeten Ausnahmefällen (zB Krankheit) darfst du aber jedenfalls fehlen, auch wenn eine generell Anwesenheitspflicht von 100% festgelegt ist. Um die Begleitlehrveranstaltung in diesem Fall positiv abschließen zu können, darfst du so oft fehlen, dass du noch auf 80% Anwesenheit kommst. Begleitlehrveranstaltung sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, die im Rahmen von pädagogisch-praktischen Studien abgehalten werden.

Abbruch der Lehrveranstaltung aus wichtigem Grund:

Liegt ein wichtiger Grund vor (zB längerfristige Krankheit) kann der/die Studierende die Lehrveranstaltung abbrechen und ist dann nicht zu beurteilen. Das bedeutet, dass kein Antritt verloren geht. Der Abbruch und der Grund müssen jedenfalls dem/der LV-Leiter*in umgehend bekannt gegeben werden. Sollte der wichtige Grund dennoch nicht anerkannt werden, wende dich bitte umgehend an uns und an das zuständige Institut.

Sobald eine Teilleistung negativ ist, ist die gesamte Lehrveranstaltung als negativ zu beurteilen. Auch die Anwesenheit ist eine Teilleistung und wird bei nicht Erreichen als negativ beurteilt. Achtung: Die Anwesenheit ist nur eine Mindestanforderung, sie darf also nicht zwischen Notengraden entscheiden! 

Wende dich bitte an das jeweilige Institut! Auf der Homepage der PH Wien findest du alle Institute und deren Aufgabe. Für die Primarstufe (Bachelor- und Masterstudium) ist jedenfalls das Institut Primarstufenbildung“ (I:PSA) zuständig. Das Institut hat folgende E-Mail Adresse: i.psa@phwien.ac.at.

Bitte wende dich umgehend an dieses Institut mit folgenden Informationen: Lehrveranstaltungsname, Matrikelnummer, Semester, Bachelor- oder Masterstudium.

Die Entscheidung über Instrumentalmusik und Rhythmik trifft man bereits vor der Lehrveranstaltung Anmeldung in PH-Moodle. Dort wird auch die Kenntnis (Anfänger*in, fortgeschritten) erfragt und auf Grundlage dieser Daten vorgeplant. Macht man diese Voranmeldung – aus welchem Grund auch immer – nicht, kann kein freier Platz in der jeweilig gewünschten Lehrveranstaltung gewährleistet werden. Hat man sich für Rhythmik entschieden, muss man noch bei der Lehrveranstaltungsanmeldung in PH Online die Lehrveranstaltung „Rhythmik“ belegen. Bei Instrumentalmusik wird dieser Schritt von den Lehrveranstaltungsleiter*innen gemacht (man muss sich nicht extra in PH Online für die Lehrveranstaltung anmelden). Die Termine werden im Nachhinein mit und von den Lehrveranstaltungsleiter*innen koordiniert und gemeinsam mit euch ausgemacht.

Prüfungen

Insgesamt kannst du die Prüfung dreimal wiederholen, wobei der letzte Antritt kommissionell ist – also hast du insgesamt 4 Prüfungsantritte.

Die Lehrperson kann eine mündliche oder schriftliche Prüfung ansetzen, auch obliegt es der/dem Lehrenden das Format der schriftlichen Prüfung zu gestalten (offene Fragen, Multiple-Choice, …).

Ja, mündliche Prüfungen sind öffentlich. Es können auch können Prüfungszeugen bestimmt werden.

Studienrechtliches und Pflichten

Die Lehrenden haben bis zu max. vier Wochen Zeit eine Note einzutragen. Dies gilt sowohl für Prüfungen als auch für prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen. Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt entweder der Abgabetermin oder falls es keinen gibt, der Zeitpunkt der Abgabe.

Ja, du kannst nach einer Benotung deine Prüfungsleistungen (nach Terminvereinbarung) einsehen. Lehrende müssen die Unterlagen 6 Monate aufheben und lagern. Einen Antrag auf Aufhebung der Beurteilung der Note kann aber nur innerhalb 2 Wochen ab Beurteilung gestellt werden.

Anerkennungen

Alle erforderlichen Dokumente dafür müssen an die Abteilung Studien und Prüfungen übermittelt oder direkt dort hingebracht werden. Im Vorhinein muss über PH Online ein Anerkennungsantrag erstellt werden, der dann ausgedruckt oder per E-Mail der Abteilung Studien und Prüfungen überbracht wird.

Die genaue Anleitung, wie die Abteilung Studien und Prüfungen die Anerkennung haben möchte, wird unter folgendem Link (Leitfaden) sehr ausführlich beschrieben: https://phwien.ac.at/abteilung-studien-und-pruefungen/anerkennungen/ 

Laut dem Hochschulgesetz §56 (1) ist eine Anerkennung an folgenden Bildungseinrichtungen zulässig:

1. an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, 

2. in Studien an einer anerkannten inländischen Bildungseinrichtung, deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert, 

3. an einer berufsbildenden höheren Schule, in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen Fächern, 

4. an einer höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen Fächern, 

5. an allgemeinbildenden höheren Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen sowie in sportlichen und sportlich-wissenschaftlichen Fächern oder 

6. an österreichischen Konservatorien mit Öffentlichkeitsrecht.

Weiters ist auch geregelt, dass die an einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung eines EU- oder EWR-Staates für ein Fach abgelegten Prüfungen für das gleiche Fach im weiteren Studium desselben Studiums an einer anderen inländischen Universität jedenfalls anzuerkennen sind, wenn die ECTS-Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen.

Für die Anerkennung brauchst du einerseits das Curriculum oder den Lehrplan der abgeschlossenen Ausbildung, von der du dir was anrechnen lassen möchtest. Dort markierst du die Stellen, die deine anzuerkennenden Lehrveranstaltungen der PH Wien begründen.

Wenn du das erledigt hast sendest du …
… d
as markierte Curriculum oder den Lehrplan der abgeschlossenen Ausbildung,
den Antrag von PH Online,
und ein Zeugnis oder eine Bestätigung, dass du diese Ausbildung oder Vorstudium abgeschlossen hast an die Abteilung Studien und Prüfungen der PH Wien oder bringst es direkt dorthin. 

Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten findest du unter folgenden Link: https://phwien.ac.at/abteilung-studien-und-pruefungen/ 

In der Regel meldet die Abteilung Studien und Prüfungen sehr genau zurück, warum ein Antrag nicht genehmigt wurde und es kann, wenn Fehler aufgetreten sind, ein neuer Antrag gestellt werden. 

So kannst du jederzeit nochmal Rückfragen bei der  Abteilung Studien und Prüfungen stellen oder wir als Hochschulvertretung können dir dabei helfen, dass alle erforderlichen Dokumente bereitgestellt werden. Wende dich dafür bitte an bipol@hvphwien.at. 

Natürlich gilt es darauf zu achten, dass es sich bei der abgeschlossenen Ausbildung um eine solche handelt, wie sie in der Frage „Von welcher Bildungseinrichtung sind Anerkennungen zulässig?“ beschrieben sind.

Anerkennungen, die VOR Studienbeginn erworben wurden, müssen in den ersten zwei Semestern beantragt werden.
Beispiel: Du kommst ab Okt. 2022 in das 3. Semester, dann hast du bis 30.09.2022 (Ende des 2. Semesters) Zeit für die Beantragung.
Kommst du ab Okt. 2022 in das 2te Semester hast du bis 28.02.2023 (Ende des 2. Semesters) dafür Zeit.

Beurlaubung

Beantragt man eine Beurlaubung, kann man sozusagen für ein Semester oder ein gesamtes Studienjahr das Studium aussetzen. So würdest du, wenn du zum Beispiel dein 3. Semester aus den Gründen, die in der Frage „Welche Gründe gibt es für eine Beurlaubung?“ beantwortet sind, eine Beurlaubung beantragen müssen bzw. wollen, würde erst das nächste Semester, wo die Beurlaubung wieder aufgehoben wird, als dein drittes gelten.

Wichtig: während deiner Beurlaubung darfst du KEINE Leistungen in deinem Studium erbringen!

Die Beurlaubung ist bis längstens zum Beginn des jeweiligen Semesters zu beantragen. Bei unvorhergesehenem und unabwendbarem Eintritt eines gesetzlichen Beurlaubungsgrundes kann die Beurlaubung bis längstens zum Ende der Nachfrist des jeweiligen Semesters beantragt werden (§ 58 Abs. 2 Hochschulgesetz 2005 i.d.g.F.).  

Die Gesetzeslage für die Pädagogische Hochschule besagt dahingehend unter HG 2005 § 58/Absatz 1:
Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester wegen …

… Leistung eines Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes

… Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert

… Schwangerschaft

… Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten

… Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres

… Besondere familiäre oder berufliche Ereignisse

… Andere wichtige Gründe ohne eigenes Verschulden, welche eine Unterbrechung des Studiums rechtfertigen

Aus den genannten Gründen kann eine Beurlaubung für ein oder mehrere Semester gewährt werden.

Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung wissenschaftlicher sowie künstlerischer Arbeiten ist unzulässig (§ 58 Abs. 3 Hochschulgesetz 2005 i.d.g.F.). 
Eine Beurlaubung kann für ein Semester oder ein gesamtes Studienjahr beantragt werden. 

Einerseits findest du sehr ausführliche Informationen spezifisch für die Pädagogische Hochschule Wien in der Satzung der PH Wien.

Eine Beurlaubung ist aus mehreren Gründen möglich und alle wichtigen Dokumente dafür findest du unter § 45 Beurlaubung und § 46 Beurlaubungsantrag.  

Grundsätzlich ist die Beurlaubung auch im Hochschulgesetz 2005 unter § 58 geregelt.

Dafür muss der zuständige Antrag ausgefüllt werden, der in dem jeweiligen Institut abgegeben und bestätigt werden muss. Beim Antragsformular ist nur die erste Seite einzureichen. Das Antragsformular findest du hier: Antrag auf Beurlaubung

Anmeldeverfahren EVSO 2017

Seit dem SoSe 20/21 haben wir an der Pädagogischen Hochschule das Anmeldeverfahren nach EVSO 2017. Dieses Programm reiht die Studierenden bei der Anmeldung nach folgenden Kriterien:

1. Studienplanzuordnung (PF/WF vor FF): Bewertung der Studienplanzuordnung: Pflichtfach = 2, Wahlfach = 2, Freifach = 1; es wird nur die höchstwertige Zuordnung getroffen.

2. Absolvierte ECTS-AP (inkl. Master-, Doktoratsstudium- und Fremdunibonus): Summe der ECTS-AP, die ein*e Studierende*r innerhalb eines Studiums (Studienganges) erhalten hat; wenn ein Unterrichtsfach/Studium bei einer Fremduniversität zugeordnet ist oder ein Erweiterungsstudium (insbes. Lehramt) vorliegt, werden diese ECTS-AP für die Reihung verdoppelt; wenn das betrachtete Studium ein Master- oder Doktoratsstudium an der der LV übergeordneten Fakultät ist, wird ein Bonus von 180 ECTS-AP zuerkannt. 

3. Absolvierte Semester im Studium: Anzahl der Semester die ein*e Studierende*r innerhalb eines Studiums (Studienganges) absolviert hat.

4. Los: eine Zufallszahl mit 4 Stellen.

Fixplätze werden erst zugeteilt, wenn die Anmeldephase zu Ende ist. Anhand des Wartelistenplatzes, der dir automatisch zugeteilt wird, sobald du dich angemeldet hast, kannst du deinen Platz und die Höchstteilnehmer*innenzahl vergleichen und beobachten, ob du einen möglichen Fixplatz bekommen wirst (wenn du innerhalb der Maximalteilnehmer*innenanzahl bist).

Nein, dieses Anmeldesystem berücksichtigt nicht, wann du dich für einen Kurs anmeldest. So kannst du dich innerhalb des Zeitraumes der möglichen Anmeldungen – wann immer du Zeit hast – anmelden und der Algorithmus generiert deinen Wartelistenplatz unabhängig vom Anmeldezeitpunkt. 

Sobald die Anmeldephase zu Ende ist, werden dir in den darauffolgenden Tagen die Fixplätze zugewiesen und du wirst via E-Mail darüber informiert, welche und wie viele Fixplätze dir zugeteilt wurden.

Hier gibt es zwei Fälle zu unterscheiden:

– Bist du nach der Fixplatzzuteilung noch einer Warteliste und du siehst, dass es noch keine Fixplätze bei dieser Lehrveranstaltung gibt, melde dich beim zuständigen Institut bzw. oder beim Supportteam (support@phwien.ac.at) der PH Wien – hier handelt es sich evtl. um ein technisches Problem.

– Bist du auf der Warteliste und alle Fixplätze sind bereits zugeteilt worden, kannst du zum ersten Termin der Lehrveranstaltung erscheinen, um bei Abwesenheit eines/einer Studierenden den Fixlatz des/der abwesenden Studierenden zu bekommen. Bist du allerdings bspw. auf Wartelistenplatz <10, sind deine Chancen eher schlecht noch einen Fixplatz zu bekommen.

Es gibt auch eine Nachmeldefrist, um sich gegebenenfalls noch bei Lehrveranstaltungen mit freien Plätzen anmelden zu können. Eine Übersicht zu den Lehrveranstaltungen mit freien Plätzen wird von der Pädagogischen Hochschule per E-Mail an alle Studierenden ausgeschickt. Für diese Lehrveranstaltungen (innerhalb der Nachmeldefrist) kannst du dich wieder via PH Online anmelden. Ansonsten empfehlen wir Vorlesungen zu besuchen/absolvieren, um restliche ECTS aufzufüllen.

Wenn du bei dem ersten Lehrveranstaltungstermin nicht erscheinst, wirst du automatisch von der Lehrveranstaltung abgemeldet, ohne einen Antritt zu verlieren. Innerhalb der Anmeldefrist kannst du die auch noch via PH Online von der Lehrveranstaltung abmelden.

Damit die PH Wien die Ressourcen besser planen kann wäre es toll, wenn du dem/der Lehrveranstaltungsleiter*in im Vorfeld Bescheid gibst, dass du deinen Fixplatz nicht wahrnehmen kannst.

Schulpraktikum

Ja kannst du. Du kannst auch das Praktikum im Master an deinem Standort absolvieren.

Damit dir dein Praktikum angerechnet wird, musst du das zugehörige Formular ausfüllen. Das Formular findest du auf der Homepage der PH Wien unter dem Reiter: Die PH Wien – A:SUP Abteilung Studien und Prüfungen – Downloads und Formulare der Abteilung Studien und Prüfungen – Formular Anerkennung PPS Semester ___ (hier musst du auf das betreffende Semester achten, für welches du dir die Praxis anerkennen lassen möchtest).

Ab Anfang September findet man im Feld „Anmerkungen“ der jeweiligen Lehrveranstaltungen (Pädagogisch-praktische Studien) – direkt unter der jeweiligen Lehrveranstaltungsgruppe – die Schulstandorte, die der oder die Lehrende betreut (meist ca. drei Standorte). 

Die Schulstandort für das erste und zweite Semester werden erst im September von der PH Wien eingeteilt/vereinbart, somit erscheinen diese Daten erst später – vermutlich im Laufe des Septembers.

Beim ersten Lehrveranstaltungstermin des Praktikums wird vereinbart, welche Studierenden welchem Schulstandort zugeteilt werden.